Fällungen auch von Gefahren Bäumen .
Die Fällung sollte immer der letzte Schritt sein. Aufgrund von Sicherheitsbedenken, Baumkrankheiten, Platzmangel oder Bauvorhaben ist es aber manchmal nicht zu vermeiden.
In Deutschland gibt es Gemeinden mit und ohne Baumschutzsatzung, deshalb ist im Vorfeld einer Fällung der rechtliche Stand zu klären.
Durch die Baumschutzsatzung sind die Bäume geschützt und die Fällung bedarf einer behördlichen Genehmigung. Bei der Antragsstellung helfen wir Ihnen gerne weiter! Gibt es keine Baumschutzsatzung, sind Sie als Baumeigentümer frei in der Entscheidung welche Maßnahmen Sie an Ihren Bäumen vornehmen lassen.
Oft ist aber aufgrund von Platzmangel oder der Höhe und Ausladung des Baumes ein Fällen im Ganzen nicht möglich. In diesem Fall können wir den Baum mit Hilfe der Seilklettertechnik und sicherem, kontrolliertem Abseilen der Baumteile über Ablasssysteme Stück für Stück abtragen. Wenn Sie möchten, spalten wir Ihnen das Stammholz gerne zu Brennholz.
Um Platz für Neupflanzungen zu schaffen, kann der verbliebene Wurzelstumpf mit einer Wurzelstockfräse entfernt oder bei kleineren Bäumen ausgegraben werden. Da der Baumbestand in den Gemeinden erhalten bleiben soll, schreiben viele Kommunen Ersatz- und Ausgleichspflanzungen vor. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des neuen Baumes und dem besten Standort in Ihrem Garten.
Leider werden viele Bäume übereilt oder unnötig gefällt. Man sollte immer bedenken, welchen enorm positiven Einfluss Bäume auf unsere Lebensqualität haben!